§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Forst erklärt GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) mit ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über die Erbringung von jeglichen Leistungen, sowie Lizensierungen und Moderations- und Referent:innentätigkeiten abschließt.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3. Diese AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung unseres Angebots oder das Angebot des Kunden zustande.
2.2. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
3.1. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.
3.2. Zu den Leistungen können unter anderem gehören: Konzeption, Drehbucherstellung, Moderation, Filmproduktion, Schnitt, Postproduktion, Animationen, Visual Effects (VFX), Ton- und Musikproduktion sowie die Bereitstellung und Lizensierung und Veröffentlichung von Medien sowie die Bereitstellung von Equipment. Ebenfalls zu den Tätigkeiten gehören Medienberatung, Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen sowie fachliche Beratung.
3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns möglich.
3.4. Wir sind berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
4.2. Änderungen, zusätzliche Inhalte oder Ähnliches während der Produktion oder nach Fertigstellung des Projektes bedeuten möglicherweise zusätzliche Kosten, die nicht im Angebot enthalten sind. Für den Mehraufwand wird ein Stundensatz von 100 € veranschlagt. Dieser wird mit jeder angebrochenen halben Stunde veranschlagt.
4.3. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig und per Überweisung zu begleichen.
4.4. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Mahngebühren zu erheben.
4.5. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor, die Leistungserbringung bis zur Begleichung der offenen Forderung auszusetzen.
4.6. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Lizensierung
5.1. Im Falle einer Medienproduktion erlangt der Kunde – sofern nicht anders vereinbart – das einfache Nutzungsrecht an den produzierten Medien.
5.2. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden (im Folgenden „Lizenznehmer“) ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem bereitgestellten Material ein. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die im Lizenzvertrag oder der Rechnung beschriebenen Zwecke, Medien und Zeiträume.
5.3. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Werke, insbesondere eine kommerzielle Nutzung, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist ggf. gesondert zu vergüten.
5.4. Soll ein exklusives Nutzungsrecht übertragen werden, so ist dieses explizit in Vertrag und Rechnung schriftlich festzuhalten.
5.5. Das Urheberrecht und alle weiteren Rechte an den von uns erstellten Werken (z.B. Filme, Drehbücher, Grafiken, Musik, Konzepte, Produktideen) verbleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
5.6. Falls nicht anders vereinbart, werden bei Bedarf nicht-exklusiv lizenzierte Musikstücke verwendet. Diese Lizenz wird speziell für das jeweilige Produkt und den Verwendungszweck erworben und darf vom Kunden nicht anderweitig verwendet werden
5.7. Eine Bearbeitung oder Veränderung des Materials sowie die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers erlaubt.
5.8. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei jeder Nutzung des Materials den Namen des Lizenzgebers gut sichtbar zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.9. Für die Einräumung des Nutzungsrechts wird eine Vergütung fällig, die in einer separaten Vereinbarung oder Rechnung festgelegt ist.
5.10. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung des Materials entstehen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
5.11. Das Nutzungsrecht gilt für die vereinbarte Dauer. Bei Verstoß gegen diese AGB kann der Lizenzgeber das Nutzungsrecht fristlos widerrufen.
5.12. Der Lizenznehmer sichert zu, dass alle Personen, die vom Lizenznehmer engagiert wurden, die in den erstellten Medien auftauchen, der Aufzeichnung und Veröffentlichung ihrer Person zugestimmt haben.
5.13. Der Lizenznehmer erlangt lediglich die Nutzungsrechte an der finalen Mediendatei selbst. Möchte er darüber hinaus Elemente bzw. Vorprodukte der Produktion verwenden (z. B. einzelne Rohdateien), bedarf dies einer zusätzlichen Einholung von Nutzungsrechten und ist ggf. an eine zusätzliche Vergütung gebunden.
§ 6 Veröffentlichung
6.1. Die Veröffentlichung aller Medien geschieht ausschließlich nach Absprache und Freigabe durch uns und den Kunden.
6.2 Bestandteil der Freigabe sind alle mit der Veröffentlichung in Zusammenhang stehenden Medien und Inhalte (z. B. Videobeitrag, Kurzvideos, “Thumbnails” (Vorschaubilder), sowie “Caption” (Beitragstexte), Bildposts) und Verlinkungen / Kollaborationen.
6.3. Der Veröffentlichungszeitpunkt und die Auswahl der Kanäle erfolgt entsprechend einer schriftlichen separaten Vereinbarung oder Rechnung.
6.4. Die Veröffentlichung von produzierten Inhalten erfolgt entweder über unsere Social Media Kanäle oder die des Kunden. Eine doppelte Veröffentlichung von produzierten Medien durch uns und den Kunden ist ausgeschlossen, um sogenannten “duplicate Content” zu verhindern.
§ 7 Lieferung und Abnahme
7.1. Der vereinbarte Liefertermin für die Medienprodukte ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ein unverbindlicher Hinweis auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Lieferung.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Medienprodukte innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt zu prüfen (Review) und uns etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt kein Review innerhalb dieser Frist, gelten die Produkte als abgenommen. Die Häufigkeit der Prüfungsdurchläufe der erstellten Medienprodukte wird im Angebot festgelegt. Korrekturen darüber hinaus werden mit einem Stundensatz von 100 € in Rechnung gestellt. Dieser wird mit jeder angebrochenen halben Stunde veranschlagt.
7.3. Die Review erfolgt nach den Regeln des gesondert zugesandten Reviewleitfadens.
7.4 Die Datenübergabe erfolgt via Downloadlink
7.5 Soweit nicht anders vereinbart werden die produzierten Medien in folgenden Formaten bereitgestellt:
Bei Videoproduktionen wird das Endprodukt in FullHD im mp4 Format erstellt
Bei Audioproduktionen wird das Endprodukt in mp3 erstellt
Bei Fotoproduktionen wird das Endprodukt in jpg erstellt
7.6 Das Material wird maximal 12 Monate nach Abschluss der Produktion durch uns aufbewahrt und gesichert.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
8.1. Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht werden.
8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen.
8.4. Eine Gewährleistung für die Erreichung eines bestimmten Erfolges (z.B. Klickzahlen, virale Verbreitung) wird nicht übernommen.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Daten geheim zu halten und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Das betrifft jegliche Absprachen zwischen beiden Parteien inkl. inhaltliche Planung, Themenideen und Preise.
9.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Abschluss der Zusammenarbeit hinaus bestehen.
9.3. Wir verpflichten uns, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
§ 10 Kündigung
10.1. Bei Absage eines bereits akzeptierten Angebots tritt folgende Ersatzregelung in Kraft, sofern keine neue Absprache getroffen werden konnte:
Bei Absage 10 oder mehr Wochen vorher: kein Ausfallhonorar
Bei Absage bis 30 Tage vorher: 25% des Gesamtbetrags
Bei Absage bis 14 Tage vorher: 50% des Gesamtbetrags.
Bei Absage bis 7 Tage vorher 75% des Gesamtbetrags.
10.2. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden vor Fertigstellung der Leistungen hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 11 Force Majeure
11.1. Sollte eine Partei aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks oder gesetzlicher Maßnahmen, die Leistungserbringung nicht oder nur eingeschränkt durchführen können, wird die betroffene Partei von ihrer Leistungspflicht befreit, solange die höhere Gewalt andauert.
11.2. Kann die Medienproduktion wegen Schlechtwetter nicht stattfinden, behalten wir uns vor, 20 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
12.2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 13 Salvatorische Klausel
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.