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Wem gehört der Wald?

Seid ihr auch schon mal durch den Wald gelaufen und habt euch gefragt, ob das eigentlich gerade erlaubt ist und wem die ganzen Bäume überhaupt gehören?

Die Frage, wem der Wald gehört, ist vermutlich so alt wie der Wald selbst. Man denkt dabei vielleicht an mittelalterliche Zeiten, in denen einem König das ganze Land gehörte und er Wilderer und anderes Volk aus seinem Wald verscheuchen ließ.

Heute sieht das alles etwas anders aus. Im Grunde kann nämlich jeder Wald besitzen. Dennoch ist ein Großteil des Waldes in Besitz von ein paar großen Institutionen. Warum das gar keine schlechte Sache ist und wer das ist, versuchen wir nun einmal zu erklären.

Die Bundeswaldinventur

Alle zehn Jahre findet die so genannte Bundeswaldinventur (kurz BWI) statt. Dabei durchkämmen Experten stichprobenartig ganz Deutschland und sammeln extrem viele Informationen über den Wald und seinen Zustand. Neben spannenden Fragen wie „Welche Baumarten wachsen hier?“ wird auch geguckt, wem der Wald dabei überhaupt gehört.

2012, da war die letzte BWI, kam raus, dass es in Deutschland insgesamt 11.419.124 Hektar Wald gibt. Das sind 16 Millionen Fusballfelder (oder etwas weniger als die zwei größten Bundesländer Deutschlands, Bayern und Niedersachsen, zusammen). Damit ist ein Drittel unseres Landes mit dem Ökosystem Wald bewachsen. Als Waldbesitzer werden hier vier Kategorien genannt. Das sind der Bund, die Länder, Körperschaften und private Waldbesitzer.

Privatwald

Fast die Hälfte des Besitzes ist sogenannter Privatwald. Damit werden alle Menschen zusammengefasst, die als Privatperson oder Firma, Wald besitzen. Das sind oft Bauern oder alte Adelsgeschlechter, manchmal aber auch einfach Menschen, die den Wald aus wirtschaftlichen Interessen oder Naturschutzgründen gekauft haben.

Landesforsten

Jedes Bundesland in Deutschland hat einen eigenen Forstbetrieb, der es zur Aufgabe hat, den Wald zu bewirtschaften, der dem jeweiligen Land gehört. In NRW heißt der zum Beispiel „Wald und Holz NRW“, in Niedersachsen ganz einfach „Niedersächsische Landesforsten“. Das Besondere bei Wäldern, die im Besitz des Staates sind, ist, dass bei ihrer Bewirtschaftung verstärkt auf die Interessen der Bevölkerung geachtet wird. So ist es den Betrieben meistens sehr wichtig, den Wald auch mit seiner Erholungs- und Schutzfunktion für alle Bürger des Staates zur Verfügung zu stellen.

LandForstbetrieb
Baden WürttembergForst BW
BayernBayerische Staatsforsten
BrandenburgLandesbetrieb Forst Brandenburg
HessenHessenforst
Mecklenburg-VorpommernLandesforst Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenNiedersächsische Landesforsten
Nordrhein WestfalenWald und Holz NRW
Rheinland PfalzLandesforsten Rheinland Pfalz
SachsenStaatsbetrieb Sachsenforst
Sachsen-AnhaltLandesforstbetrieb Sachsen-Anhalt
Schleswig-HoltsteinSchleswig-Holtsteinische Landesforsten
ThüringenThüringenforst
BerlinBerliner Forsten

Der Bund

Die Bundesrepublik Deutschland betreibt einen eigenen Forstbetrieb namens Bundesforst. Ein Großteil des Waldes, der von den Bundesforstbetrieben verwaltet wird, sind Truppenübungsplätze. Hier geht es vor allem um den Naturschutz und die Landschaftsgestaltung.

Körperschaftswald

Doch nicht nur die Bundesrepublik und einzelne Länder besitzen Wald. Oft gibt es auch Wälder, die im Besitz von Städten, Kommunen oder Kirchengemeinden sind. Das sind oftmals Stadtwälder, wobei nicht jeder Stadtwald automatisch der Stadt gehört.

Ihr seht also, es gibt viele verschiedene Arten von Waldbesitzern. Wenn ihr aber ganz konkret wissen wollt, wem der Wald vor eurer Haustür gehört, ist es meistens am einfachsten, beim nächsten Forstamt nachzufragen. Dazu einfach mal bei Google Maps Forstamt eingeben.

Darf ich den Wald betreten?

Das Schöne in so einem Land wie Deutschland ist ja, dass es für alles Regeln und Gesetze gibt. Und so gibt es auch ein extra Wald Gesetz, in dem die verschiedensten Dinge geregelt sind.

Der §14 des BundesWaldGesetz gibt zu der Frage, ob man Wald betreten darf, eine ganz klare Antwort:

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

§14, Absatz 1, BWaldG (https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html)

Das gilt aber nur, wenn man mit seinem Waldbesuch keine anderen Ziele verfolgt (Pilze sammeln um sie zu verkaufen, Brennholz machen, o.ä.) und wenn es keine anderen Gründe gibt, die gegen ein Betreten des Waldes sprechen. Oft sind Wälder gesperrt, weil es zu gefährlich ist, sie zu betreten. Das kann nach einem Sturm oder bei der Holzernte der Fall sein. Wenn ihr also mal auf entsprechende Schilder stoßt, haltet euch unbedingt daran, anderenfalls kann es zu tödlichen Unfällen kommen.

Ansonsten wünschen wir euch nun viel Spaß bei eurem nächsten Waldbesuch. Hättet ihr gewusst, wem der Wald in Deutschland gehört? Schreibt es gerne in die Kommentare!

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