Wem gehört das Wild?

„Und wenn Du dann etwas erlegst, dann darfst Du das auch behalten und mitnehmen?“

Jain…so einfach ist das leider nicht. Wald und Feld werden von unzähligen Tieren besiedelt. Bei manchen davon kommt uns die Ehre zuteil, sie erlegen zu dürfen und zu einem kostbaren Nahrungsmittel zu verarbeiten. Wem das Wild gehört, was und wo man überall jagen darf und ob man das gejagte auch behalten darf, das möchten wir Dir in diesem Beitrag erklären.

Das Jagdrecht ist leider nicht ganz unkompliziert, dennoch hoffen wir, dass wir alles verständlich erklären können. Wenn Du Fragen dazu hast, kannst Du natürlich gerne in die Kommentare schreiben!

Das Jagdrecht

„Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. […]“

(Bundesjagdgesetz §1 (1))

Diesen Bandwurmsatz versuchen wir nun einmal aufzuschlüsseln und zu erläutern.

Was ist Wild?

Wild ist jedes wildlebende Tier (althochdeutsch für ungezähmt). Wichtig ist dabei, dass es jagdbar ist, das bedeutet, dass es dem Jagdrecht unterliegt.  Im Bundesjagdgesetz §2 kannst Du nachlesen, welche Tiere unter das Jagdrecht fallen. Die Amsel im Garten zählt also nicht als Wild, das Reh und das Wildschwein schon. Aus alten Zeiten stehen dort zum Beispiel auch noch der Luchs und der Seehund – der Wolf hingegen nicht. Diese seltenen Arten sind aber ganzjährig geschont, das heißt sie dürfen generell nicht bejagt werden.

Wild gilt vor der Erlegung als „herrenlos“, es gibt also keinen Aneignungsanspruch an lebendem Wild, es sei denn es ist krank oder verletzt. Wild gehört also niemanden, solange es lebt. Sobald es erlegt wird, gibt es aber einen Besitzer.

Wo darf ich jagen?

Als JägerIn darf man nicht überall jagen, wo man möchte, sondern nur „auf einem bestimmten Gebiet“. Entweder man besitzt ein zusammenhängendes, nicht eingezäuntes Gebiet von 75 Hektar (1 Hektar = 100x100m -> seeehr großer Garten). Dies ist dann ein sogenannter Eigenjagdbezirk. Oder, wenn man kein so großes Eigentum besitzt, hat man die Möglichkeit ein Jagdrevier zu pachten. Menschen mit kleinem Grundbesitz, zum Beispiel einem kleinen Bauernwald, schließen sich zu einer Jagdgenossenschaft (mind. 150 Hektar) zusammen und suchen dann einen Jagdpächter. Dieser darf dann auf dem fremden Eigentum jagen, es aber nicht land- oder forstwirtschaftlich nutzen.

Wusstest Du schon…?
Bis 1850 war es nur dem Adel erlaubt, die Jagd auszuführen, doch dann wurde das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden. Weil viele Bauern daraufhin selbst auf kleinster Fläche alles Wild zur Nahrungsgewinnung erlegten, wurde zum Schutz des Wildes die Mindestgröße von 75 Hektar festgelegt.

In den beiden oben genannten Fällen wärst Du dann im Besitz der Jagdausübungs­berechtigung und damit gehört Dir jedes erlegte Stück Wild in seiner Gänze. Klingt kompliziert? Wir haben Dich ja gewarnt!

Doch haben nicht alle JagdscheininhaberInnen in Deutschland auch ein Revier gepachtet oder besitzen eine Eigentumsfläche von 105 Fußballfeldern. Ein Revier zu pachten erfordert viel Zeit und vor allem eines: Geld.

Für den Fall, dass Du eben nur einen Jagdschein aber kein Revier hast, kannst Du als Jagdgast eingeladen werden, bzw. gibt es dafür sogenannte Begehungsscheine. Das heißt, der Eigentümer oder Pächter erlaubt Dir in seinem Jagdbezirk zu jagen. Das kann mit einer Kostenpauschale verbunden oder unentgeltlich sein. Wenn Du in einem Revier jagen darfst, ohne dafür zahlen zu müssen, dann wirst Du aber wahrscheinlich häufig den ein oder anderen Hochsitz schleppen, Dinge reparieren oder bei anderen Arbeiten helfen müssen, die eben in einem Revier anfallen.

Wusstest Du schon…?
Das Jagdrecht ist nicht in jedem Land das Gleiche. In der Schweiz, Kanada und vielen anderen Ländern werden die sogenannten Abschüsse nach Lizenzen verlost. Man muss sich also für die Erlegung eines Tieres bewerben und bekommt mit etwas Glück die staatliche Erlaubnis. Der Staat hat dort die Hoheit über das Jagdrecht. Ein Reviersystem wie in Deutschland gibt es dort nicht.

Und dann darf ich Wild erlegen und behalten?

Wenn Du dann nun endlich ein passendes Revier gefunden hast, bekommst Du vom Eigentümer oder Pächter vorgegeben, was Du erlegen darfst. Dies ist an die Schonzeiten (Wild darf nur in bestimmten Monaten bejagt werden), den Abschussplan (es darf nur eine gewisse Anzahl gejagt werden) und die persönlichen Vorstellungen des Revierbesitzers gebunden. Was es mit den Schonzeiten und Abschussplänen auf sich hat, erfährst Du in kommenden Artikeln. Dran bleiben also!

Teil des Kleinen Jägerrechts – die Leber, hier Damwildleber mit Zwiebel und Apfel

Und dann ist es endlich so weit! Du sitzt im Mai (ab Mai darf man Rehböcke jagen) auf dem Hochsitz und es kommt ein Rehbock vorbei. Alles ist sicher und Du ziehst am Abzug. Der erlegte Bock wird nun ausgenommen und in die Kühlkammer gebracht. Dann darfst Du das sog. Kleine Jägerrecht behalten. Dies sind alle Innereien, wie die Lunge, das Herz (für‘s Ragout), Leber (mit Apfel und Zwiebeln – lecker!), Niere, Milz, das Gehirn, die Zunge und die Bäckchen (Delikatesse!). Und damit der Hund nicht hungern muss, darfst Du auch den Pansen mitnehmen. Und, für manch einen noch wichtiger, den Kopf des Tieres, also die Trophäe.

Möchtest Du Dir aber für Weihnachten den Rücken oder für den nächsten Grillabend Hack für Burger mitnehmen, dann musst Du es dem Pächter oder Eigentümer abkaufen, denn der ist ja nach dem Schuss der eigentliche Besitzer des Wildbrets (Wildfleisch).

Zusammengefasst muss also folgendes gegeben sein um jagen zu dürfen und das geschossene Wild auch zu behalten: Du besitzt ein mindestens 75 Hektar großes Grundstück oder hast Dir eine Fläche zur Jagdausübung gepachtet. Ist dies nicht der Fall, musst Du bei einem Freund nett fragen und im Revier helfen, damit er Dir erlaubt, bei ihm zu jagen. Im Gegensatz zu erlegtem Wild, ist lebendes Wild herrenlos. Das geschossene Wild gehört Dir nur, wenn Du Eigentümer oder Pächter bist, andernfalls musst Du es abkaufen. Trotzdem darfst Du als Erleger aber den Kopf und die Innereien behalten.


Wie Du Wild als hochwertiges alltägliches Lebensmittel genießen kannst und wie Du an Wildfleisch kommst, erfährst Du in nächster Zeit hier bei Forst erklärt!

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